Warum es in der Kirche keine „Ehe für alle“ geben kann

Der Theologe Dr. Christian Herrmann, Leonberg, erklärt, warum die Kirche Jesu Christi in Verkündigung und Lehre den vom Bundestag neu definierten Ehebegriff nicht übernehmen kann. Dieser Text dürfte sich als Gesprächsgrundlage in Kirchengemeinderäten, Mitarbeiterkreisen oder Hauskreisen eignen. Es wäre auch denkbar, dass ein Leitungsgremium die beschriebene biblische Position übernimmt und sich mit dem Text an die Öffentlichkeit wendet.

Verkündigung statt Dienstleistungsmentalität.

Warum es in der Kirche keine „Ehe für alle“ geben kann

Am 1. Oktober 2017 trat das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ (sog. Ehe für alle) in Kraft. Damit geht faktisch eine Neudefinition der Ehe einher, weil die bisher für die Ehe maßgeblichen Kriterien auf die zusätzlich einbezogenen Partnerschaftsformen nur teilweise zutreffen. Die Ehe wird hier – einer allgemeinen Tendenz individualistischen Verhaltens entsprechend – als ein einklagbares Recht verstanden, das der Einzelne dem Staat gegenüber geltend machen und das er zugleich auf die eigene Lebenssituation hin inhaltlich bestimmen kann. Die orientierende Bedeutung des bewussten Unterschieds zwischen verschiedenen Lebensformen, auch was das Maß ihrer Bedeutung für das Gemeinwohl und der damit einhergehenden Pflichten angeht, geht dabei verloren.

Wird die Definition der Ehe offen gehalten, ist nicht begründbar, warum es nicht zu weiteren Ausweitungen zur Möglichkeit der Eheschließung kommen sollte (z.B. Polygamie, Polyamorie). Dem vermeintlichen Recht auf die Ehe, die dann tatsächlich für alle Personengruppen gilt, entspricht das Recht auf ein Kind. Dass dabei ggf. Dritte zu Hilfe genommen werden müssen (z.B. Leihmutterschaft), zeigt, dass Ungleiches gewaltsam gleich gemacht werden soll.

Die Politik relativiert einerseits die Verbindlichkeit von Werten und Institutionen, die sich als hilfreich für den Erhalt und Zusammenhalt des Gemeinwesens bewährt haben. Andererseits macht sie sich die wechselnden Forderungen gesellschaftlicher Interessengruppen als neue Wertmaßstäbe zu eigen. Für die Kirchen wird dies dann zu einem Problem, wenn sie sich unter dem Druck der sog. Political Correctness dieser Verfahrensweise der staatlichen Gesetzgebung beugen.

Die evangelischen Landeskirchen in Deutschland sind hier aus ihrer Tradition heraus besonders gefährdet. Die Reformation Luthers brachte eine positive Würdigung staatlichen Handelns als einer von Gott eingesetzten Ordnung mit sich. Den Fürsten kamen in Verantwortung vor Gott auch Verwaltungsfunktionen über die Kirche ihres Territoriums zu. Mit dem Ende der Monarchie wurde anstelle des Fürsten die Gesellschaft zum weltlichen Bezugspunkt der Kirche. Die sprichwörtliche Obrigkeitstreue der evangelischen Kirche konnte zu einer Haltung werden, als Volkskirche die Strukturen und Entwicklungen der Gesellschaft abbilden zu wollen.

Während der König als von Gott eingesetzt auch als an Gottes Wort gebunden galt, verselbständigte sich aber die Gesellschaft als kirchlicher Bezugspunkt von diesem Korrektiv. Ganz anders als von Luther gewollt verstehen sich heute viele Repräsentanten der Landeskirche eher als Moderatoren unterschiedlicher Gruppen und Interessen einer pluralistischen Gesellschaft. Die Volkskirche hat in dieser Sichtweise vornehmlich die Aufgabe, die an sie herangetragenen Wünsche auf Dienstleistungen aller Art zu erfüllen oder von sich entsprechende Angebote zu machen. Kirche wird zu einem neben anderen Dienstleistern auf einem Markt für Beratung, Rituale und Freizeit. Kirche ist dann faktisch eher ein Verein oder eine Firma, versteht sich aber weniger als von Gott eingesetzt und beauftragt.

Diese Dienstleistungsmentalität ist aber etwas ganz anderes als die Frage der Heilsgewissheit, als die Rechtfertigung des Sünders durch Gott, als Versöhnung mit Gott, wie das in der Bibel und in der Reformation als Wesen und Kern kirchlichen Handelns bezeugt wird. Darum geht es bei der Diskussion über eine kirchlichen Segnung bzw. Trauung homosexueller Lebensgemeinschaften nicht nur um eine nebensächliche Angelegenheit. Weil sich die Befürworter solcher Amtshandlungen auf die staatliche Gesetzgebung berufen und von mächtigen Lobbygruppen unterstützt werden, tritt dieses Thema besonders in den Vordergrund medialer Aufmerksamkeit. Jedoch spitzt sich hier ein grundsätzlicher Konflikt zu, der ein anderes Kirchenverständnis und – damit zusammenhängend – ein anderes Schriftverständnis offenbart.

Es geht um zwei kaum vereinbare Wege. Entweder lebt der Mensch als Geschöpf Gottes aus dem, was ihm von Gott her gegeben wird. Oder er entwirft sich und die für sein Leben geltenden Gestaltungsformen und Normen selbst. Entweder ist der Mensch als gefallenes Geschöpf, als Sünder auf die Erlösung durch Gott angewiesen, bekennt sich zu dem von Gott trennenden Wesen von Sünde, oder er definiert Sünde um, rechtfertigt die Sünde und nicht den Sünder. Entweder geht es um Verkündigung, die auf Gewissheit des Heils und des Glaubens zielt, die nicht gemacht, sondern nur empfangen werden kann, oder es geht um gesellschaftlichen Interessenausgleich, um Moderation und Akzeptanz. Entweder ist die Kirche ein Geschöpf des Wortes Gottes, wie die Reformation wieder neu bekannte, entweder bleibt die Bibel gerade auch in den zum jeweiligen Zeitgeist weniger passenden, sperrigen Partien verbindlich. Oder es gilt nur das aus der Bibel, was gerade kompatibel zur individuellen Lebenssituation oder zu gesellschaftlichen Trends ist.

Daran hängt aber, ob in Gottesdienst und Seelsorge etwas ganz Eigenes widerfährt, oder kirchliches Tun austauschbar, beliebig und irrelevant wird.

 

Wir haben diesen Text von der Internetseite „confessio . Arbeitsgemeinschaft von Pfarrerinnen und Pfarrern in Württemberg übernommen. http://www.confessio-wue.de/themen/gesellschaft/