Schweizer Pfarrer gegen „Ehe für alle“ in der Kirche

Über 200 reformierte Theologen in der Schweiz haben eine „Erklärung zur ‚Ehe für alle‘ in der Kirche“ öffentlich unterzeichnet.  Voraussichtlich im Frühjahr 2020 wird im Schweizer Nationalrat über eine entsprechende Gesetzesvorlage beraten und entschieden. Der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) hat die Öffnung der Ehe bereits in einer Stellungnahme unterstützt und will gleichgeschlechtlichen Paaren eine kirchliche Trauung ermöglichen, auch wenn die letzte Entscheidung bei den Kantonalkirchen liegen soll.

Reformierte Pfarrpersonen und Theologen der universitären theologischen Ausbildungsstätten der Schweiz können die Erklärung unterschreiben, Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen: „WICHTIG: Die Liste der Unterzeichner ist öffentlich einsehbar!“
https://files.web.host.ch/35/5b/355bc7d7-ff6a-4245-a67d-5d5516bcbb9f.pdf

Hier der Link zur Erklärung, die auch in französischer Sprache dort vorliegt https://mt194.ch/


Erklärung zur «Ehe für alle» in der Kirche

„Das Evangelium wird uns grundlegend bezeugt durch das Wort der Apostel und Propheten in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments.“

Leuenberger Konkordie, 1973

Im Hören auf das Wort Gottes gemäss der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments, im Wissen um unsere eigene Begrenztheit und in der Bereitschaft, uns durch das Zeugnis der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments und Gründe der Vernunft korrigieren zu lassen, unterzeichnen wir diese Erklärung, weil wir das Vorgehen und die Verlautbarungen kirchlicher Leitungsgremien rund um die kirchliche Diskussion zur «Ehe für alle» nicht akzeptieren.

1. Radikaler Bruch.

Im radikalen Bruch mit der jüdisch-christlichen Tradition und der Gemeinschaft aller Konfessionen zu allen Zeiten und an allen Orten schlagen der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) sowie die Räte verschiedener Kantonalkirchen vor, die kirchliche Trauung auch für gleichgeschlechtliche Paare einzuführen.

2. Kirche nicht über der Schrift.

Wo die Grundlage einer solchen Entscheidung nicht die biblischen Schriften sind, wird der Boden der christlichen Theologie verlassen. Die Kirche steht unter der Schrift und nicht über ihr. Sie verliert ihre Legitimation, wo sie nicht die Schrift zum Massstab ihrer Entscheidungen macht.

3. Gesellschaftlicher Mainstream wird nicht hinterfragt.
Wo die Kirche gegenüber dem Wort Gottes nicht mehr eine hörende und gehorsame Kirche ist, bestimmen Veränderungen im gesellschaftlichen Mainstream sowie staatliche Entscheidungen und Definitionen in einer unhinterfragten Selbstverständlichkeit die kirchlichen Entscheidungen. Der Schöpferwille Gottes kann niemals aus dem gesellschaftlichen Mainstream abgeleitet werden. Ein gesellschaftlicher Mainstream kann auch nicht als Rahmen benutzt werden, um die biblischen Schriften zu interpretieren.

4. Keine theologische Diskussion mehr.
Anstelle einer echten theologischen Diskussion zwischen verschiedenen Auffassungen tritt ein zunehmend absolutes Auftreten derjenigen, die eine kirchliche «Ehe für alle» etablieren möchten.

Im Gehorsam gegenüber Jesus Christus und unter Berufung auf unser Ordinationsgelübde, das uns in unserer theologischen und ethischen Verantwortung auf die Grundlagen der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments verweist, halten wir fest:

1. Entscheidungen müssen biblisch-theologisch begründet werden.
Die kirchlichen Gremien des SEK und der Kantonalkirchen stehen in der Pflicht, ihre Entscheidungen biblisch-theologisch zu fundieren. Wo sie ohne diese Grundlage einem gesellschaftlichen Mainstream folgen, können wir ihre Beschlüsse nicht anerkennen.

2. Das christliche Eheverständnis.
Für ein christliches Eheverständnis, das nicht zwingend mit dem säkularen Eheverständnis übereinstimmen muss, sind für uns leitend:

  • Das ergänzende Zueinander von Mann und Frau in geschlechtlicher Komplementarität. Dieses ist grundlegend in Genesis 1 und 2 ausformuliert und von Jesus Christus selbst (Mt 19, 4–6; Mk 10, 6–9) als Ehebund bestätigt. «Habt ihr nicht gelesen, dass der Schöpfer sie von Anfang an als Mann und Frau geschaffen hat? Und dass er gesagt hat: ‹Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und seiner Frau anhangen, und die beiden werden ein Fleisch sein›?» Nur im Rahmen dieses Zueinanders ist die Weitergabe des Lebens möglich. Der Schöpfungssegen (Gen 1, 28), in dem der Ehesegen gründet, beinhaltet den Aspekt des Lebensempfangs und der Lebensweitergabe als Gottes Gabe. Die Heiligkeit menschlichen Lebens ist somit wesentlicher Grund für den besonderen Schutz und Segen der Ehe zwischen Mann und Frau.
  • Der gefallene Zustand der gesamten Schöpfung (Röm 5, 12–21; 8, 18–25). Alle Menschen stehen – was ihre Beziehung zu Gott, zum Mitmenschen und zu sich selbst (d.h. auch zur eigenen Sexualität) betrifft – in einem gebrochenen Verhältnis zum Schöpferwillen Gottes. Dieser Zustand verbietet es, von dem, was uns in der Natur begegnet, unmittelbar auf seinen ursprünglichen Willen zurückzuschliessen. Dieser gefallene Zustand gehört zu unserer Welt und kann in diesem Leben nicht vollumfänglich überwunden oder geheilt werden. Das Christenleben ist darum immer auch ein Leben in der Spannung zwischen der eigenen Gebrochenheit und dem Hören auf das Wort Gottes. Als solches umfasst es nicht nur Erfüllung und Glück, sondern auch Anfechtung und Verzicht.
  • Die Deutung der Ehe zwischen Mann und Frau auf Christus und seine Kirche – d.h. die Erwartung der Überwindung des gefallenen Zustandes der Schöpfung (Eph 5, 31f.; Offb 21, 9–14). Die Ehe zwischen Mann und Frau bildet in besonderer Weise das Verhältnis zwischen Christus und seiner Kirche ab. Auch in dieser Verbindung ist die Weitergabe von Leben zentral, denn Christus ist die Quelle des Lebens (Joh 4, 14; Offb 21, 6). Die Deutung der Ehe auf Christus und die Kirche mündet alt- und neutestamentlich in die Hoffnung einer neuen Schöpfung, in welcher der gefallene Zustand der Schöpfung überwunden sein wird.

3. Segnen ohne Segenzusage Gottes ist Missbrauch seines Namens.
Weil es bei Segenshandlungen um nichts anderes gehen kann als um die Vergegenwärtigung der Zusage Gottes, ist das Segnen hinsichtlich seiner Anlässe und Situationen an Gottes Gebot gebunden. Die Kirche kann daher nicht nach eigenem Gutdünken über den Segen Gottes verfügen. Ein Segen ohne Segenszusage Gottes ist nicht nur kein Segen, sondern ein Missbrauch des Namens Gottes, wovor uns die Schrift warnt. «Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, nicht missbrauchen, denn der HERR wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen missbraucht» (Ex 20, 7).

4. Kirche hat prophetisches Wächteramt.
Die Kirche ist dazu aufgefordert, nach Frieden mit jedermann zu streben (vgl. Röm 12, 18–21). Entwicklungen in Staat und Gesellschaft sind darum nicht per se abzulehnen, sondern können, soweit sie nicht gegen Gottes Gebote verstossen, integriert werden (vgl. Röm 13, 1–6). Die Kirche steht aber in der Pflicht, solche Entwicklungen kritisch im Licht der Schrift zu prüfen und gegenüber Staat und Gesellschaft ihr prophetisches Wächteramt wahrzunehmen.

Fazit: Wir beabsichtigen einen offenen Diskurs innerhalb der Kirche im Bestreben um Einheit. Wir setzen uns für die Gewissensfreiheit aller in der Kirche tätigen Personen ein. Ebenso dürfen diese Fragen nicht Zulassungskriterium fürs Pfarramt in den reformierten Landeskirchen sein. Auch wenn mit den Verlautbarungen des SEK und der Kantonalkirchen zur «Ehe für alle» der Druck, gegen das Gewissen und unsere theologische Überzeugung zu handeln, zunehmen wird, werden wir im Gehorsam gegenüber Jesus Christus für Amtshandlungen, zu denen wir nicht durch das klare Zeugnis der Schrift beauftragt sind, in aller Demut nicht zur Verfügung stehen und in der Verkündigung das biblische Wort entschieden bezeugen.

Im Oktober 2019