Klares Wort württembergischer Pfarrer
Erklärung der Pfarrerarbeitsgemeinschaft Confessio e.V. zur Entscheidung der Synode der ev. Landeskirche in Württemberg, einen Segnungsgottesdienst für gleichgeschlechtliche Paare einzuführen („Kirchliches Gesetz zur Einführung einer Ordnung des Gottesdienstes anlässlich der bürgerlichen Eheschließung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechtes …“)
„Was Gott nicht segnet, kann die Kirche nicht segnen!“
1. Wenn dieser Leitsatz unseres ehemaligen Landesbischofs Theo Sorg wahr ist, dann ist der Beschluss der ev. Landessynode falsch – ja, er ist vermessen.
2. Wenn die Erläuterung des Evangeliums (Rö 2,16) von Gottes Zorn und Gottes Gnade am Anfang des Römerbriefs wahr ist, dann ist auch jener Leitsatz wahr. Siehe Römer 1,18.26f (Basisbibel): „Zugleich wird nämlich auch der Zorn Gottes offenbar. Er bricht vom Himmel her herein über alle Gottlosigkeit und alles Unrecht der Menschen. Denn ihre Frauen vertauschten den natürlichen Geschlechtsverkehr mit dem widernatürlichen. Ebenso gaben die Männer den natürlichen Geschlechtsverkehr mit ihren Frauen auf. Dafür entbrannten sie in wildem Verlangen zueinander. Männer treiben es schamlos mit Männern.“
3. Wenn das fünffache biblische Verbot der homosexuellen Lebenspraxis als solcher unmissverständlich, uneingeschränkt und unbedingt ist, wird es durch kritische Auslegungen, die möglicherweise von dem Interesse geleitet sind, eine unzeitgemäße Definition von Sünde zu tilgen, keineswegs außer Kraft gesetzt.
4. Wenn kritische Auslegungsversuche gegen den klaren Textsinn nichts ändern an der übereinstimmenden Schrifterkenntnis und dem Glaubenszeugnis der Christenheit aller Zeiten, steht die Bekenntnisgrundlage der württembergischen Kirche nach § 1 ihrer Verfassung unangetastet in Kraft. Sie anerkennt ausschließlich die Ehe zwischen Mann und Frau und schließt jegliche Rechtfertigung und Segnung der Sünde aus.
5. Wenn es wahr ist, dass der Bekenntnisstand nur geändert werden darf durch einen Gesamtkonsens der Kirchengemeinschaft (Prof. de Wall auf dem Studientag der Synode), ist der Bruch mit dem Bekenntnis durch die Einführung eines schriftwidrigen Schriftverständnisses und der Installation eines gottwidrigen Gottesdienstes durch die Zweidrittelmehrheit einer Synode bekenntniswidrig, verfassungswidrig und somit nichtig.
6. Wenn es wahr ist, dass der inaugurierte Gottesdienst verfassungswidrig ist, geht es nicht um die Frage, wie lange Pfarrern, Pfarrerinnen und Gemeinden anderer Ansicht noch Gewissensschutz eingeräumt wird, sondern wie die Gemeinde Jesu vor dem Beschluss einer kirchenleitenden Synode geschützt wird, die hier irrt.
7. Wenn in einer Kirche zu einer gesellschaftlich relevanten Frage zwei sich widersprechende und ausschließende Antworten anerkannt werden, ist die innere Einheit der Kirche zerbrochen. Wenn das, was von Gottes Wort her als falsche Lehre, Unordnung und Ärgernis zu beurteilen ist, zur Kirchenordnung gemacht wird, ist der innerkirchliche Friede nicht etwa bewahrt, sondern nachhaltig zerstört. Siehe Römer 16,17-19a (Basisbibel):
„Brüder und Schwestern, ich bitte euch dringend: Nehmt euch vor den Leuten in Acht, die euch spalten und vom Glauben abbringen wollen. Sie stehen im Widerspruch zu der Lehre, in der ihr unterwiesen worden seid. Geht ihnen besser aus dem Weg! Denn sie dienen nicht unserem Herrn Christus, sondern ihren eigenen Anliegen. Mit schönen Worten und einschmeichelnden Reden führen sie arglose Menschen in die Irre. Aber euer Gehorsam hat sich ja überall herumgesprochen.“
8. Wenn ein gleichgeschlechtliches Paar anlässlich seines Eheschlusses in einen Segnungsgottesdienst einzieht und die Kirche erklärt, nicht das Paar, sondern nur die Einzelpersonen würden gesegnet, zudem handele es sich nicht um eine „Trauung“, klingt das wie Spott auf die Wahrnehmung jedes mündigen Christenmenschen und jedes säkularen Bürgers mit gesundem Menschenverstand.
9. Wenn der Begriff „Diskriminierung“ dermaßen ausgeweitet wird, dass er jegliche Beurteilung und Kritik einer anderen Lebensform aufgrund einer bestimmten Überzeugung und eines bestimmten Wertesystems mit höchster moralischer Entrüstung verwirft, kann man jede Einzelperson, jede Gruppe, jede Kirche und jede Gesellschaft als diskriminierend bezeichnen. Wenn es wahr ist, dass Jesus jedem Menschen in der Liebe Gottes begegnet ist, dabei aber sehr wohl das Verhalten des Einzelnen differenziert betrachtet, beurteilt und auch kritisiert hat, ist Verkündigung und Seelsorge in der Spur von Jesus keineswegs mit dem Totschlagwort „Diskriminierung“ erledigt, sondern für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Jesus verpflichtend und für die Gesellschaft das einzig Heilsame.
10. Wenn die Landeskirche ganz offiziell die illegale Kampagne der Regebogengemeinden mit allen Verstößen gegen die Kirchenordnung nachträglich rechtfertigt und entsprechende Gemeinden öffentlich bekanntmacht, ist es grundsätzlich gerechtfertigt, dass andere Gemeinden ihre Haltung und Praxis nach Schrift und Bekenntnis öffentlich bekanntmachen. Wir fordern Einzelpersonen, Pfarrerskollegen, Pfarrerskolleginnen und Gemeinden dazu auf, das zu tun. Wir anerkennen keine Regenbogenkirche, die ausgerechnet jenes Symbol missbraucht, das nur auf dem Hintergrund des Weltgerichts über die ausgelebte Gottlosigkeit zu verstehen ist. Wir bekennen uns zu der Christenheit, in der gilt, was der Herr der Kirche sagt: „Wenn ihr meine Gebote haltet, so bleibt ihr in meiner Liebe. Ihr seid meine Freunde, wenn ihr tut, was ich euch gebiete.“ (Joh 15,10.14)
11. Was der Systematiker Wolfhart Pannenberg 1993 als Befürchtung formuliert hat, ist in Württemberg 2019 eingetreten:
„Es muss ganz klar gesagt werden, dass eine Kirche, die homosexuelle Lebensgemeinschaften anerkennt, nicht mehr auf dem Boden der Bibel steht. … Wenn die evangelischen Kirchen dem Sog zur Anpassung an die Forderungen des Zeitgeistes erliegen, dann werden sie ihren Anspruch verlieren, Kirche in Bindung an die Schrift zu sein. Das würde die Grundlage protestantischen Kirchentums gefährden. Die bisher mühsam bewahrte Einheit der evangelischen Kirchen würde dann zerbrechen, und die evangelikale Bewegung würde dann im evangelischen Bereich die einzige Basis für eine kirchliche Erneuerung bilden.“ (W.Pannenberg, Angst um die Kirche. Zwischen Wahrheit und Pluralismus, in: Ev. Kommentare 12, 1993, (709-713) 713)
Wir Mitglieder der Pfarrer-Arbeitsgemeinschaft Confessio nehmen die Aufgabe wahr, die uns das Ordinationsversprechen stellt, und fordern, den bekenntniswidrigen Beschluss nicht umzusetzen.
Einstimmiger Beschluss der Confessio-Versammlung (keine Enthaltung).
Stuttgart, 1. April 2019
An der Versammlung nahmen 20 Mitglieder teil. Vorsitzender von CONFESSIO e.V. ist Pfarrer Dr. Tobias Eißler, Ostfildern