Sächsische Bekenntnis-Initiative fordert „kirchliche Ortsgesetze“

Obwohl der Bischof  der Evangelisch-Lutherischen Kirche Sachsens, Dr. Carsten Rentzing, sich ausdrücklich gegen gottesdienstliche Segnungen und Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare ausgesprochen hatte, beschloss die Kirchenleitung der Sächsischen Kirche am 17.10.2016 mit Mehrheit, dass gottesdienstliche Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare möglich sein sollen. Der Bischof verdient unsere Rückenstärkung, die Kirchenleitung heftigen Widerstand.

Die Sächsische Bekenntnis-Initiative hat aus diesem Anlass eine Theologische Handreichung für Kirchenvorstände der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens herausgegeben. Darin werden die Kirchenvorstände aufgefordert, ein „kirchliches Ortsgesetz“ zu erlassen. In dem Entwurf heißt es: „In der Ev.-Luth. Kirchgemeinde in N. [hier wird der Ort eingefügt] dürfen gottesdienstliche Segens- oder Trauhandlungen für gleichgeschlechtliche Paare nicht durchgeführt werden. Die Überlassung kirchlicher Räume oder Grundstücke, insbesondere die Überlassung des Kirchengebäudes zur Durchführung einer gottesdienstlichen Segens- oder Trauhandlung für gleichgeschlechtliche Paare ist nicht gestattet.“

Die Handreichung bietet den Kirchenvorständen einen Beschlussvorschlag mit theologischer und kirchenrechtlicher  Begründung an. Ausführlich werden die biblische Bedeutung von Segenshandlungen, das lutherische Verständnis der Ehe und Trauung und kirchenrechtliche Schlussfolgerungen dargestellt. Positionen anderer Kirchen in der weltweiten Christenheit werden zitiert. Auch ausführliche Literaturangaben fehlen nicht.

Pfarrer Gaston Nogrady, Sprecher der Sächsischen Bekenntnis-Initiative, schreibt auf deren Internetseite: „…wir wollen nicht bei der Trauer über die Entwicklungen in unserer Landeskirche stehen bleiben, sondern uns weiterhin für unsere Kirche einsetzen. Deshalb ist auch unsere Handreichung erschienen. Sehr fundiert wird dort dargelegt, warum die geplante „Segenshandlung“ aus biblischen, liturgischen, ökumenischen und juristischen Gründen falsch ist. Wir empfehlen sehr, sich die Zeit zu nehmen, die Texte gründlich zu lesen. Auf den ersten beiden Seiten der Handreichung finden Sie eine zusammenfassende Beurteilung des Kirchenleitungsbeschlusses. Auf Seite 3 ist dann ein Beschussvorschlag für ein Ortskirchengesetz abgedruckt, das Kirchenvorstände beschließen können. Auch wenn dagegen von landeskirchlicher Seite verschiedene Einwendungen gemacht werden, sollten Sie dennoch den Weg über ein solches Ortskirchengesetz bedenken und es beschließen. Es ist auf jeden Fall eine eindeutige Positionsbestimmung Ihrer Kirchgemeinde, die nicht ignoriert werden kann.“

Diese Handreichung bietet nicht nur für lutherische Landeskirchen konkrete Anregungen, wie gegen die vielfach von Synoden und Kirchenleitungen gefassten Beschlüsse zur Segnung und Trauung gleichgeschlechtlicher Paare Widerstand geleistet werden kann. In manchen Landeskirchen ist leider eine gewisse Resignation bei Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen zu beobachten, die mit den Beschlüssen ihrer Kirchenleitungen nicht einverstanden sind. Mit dieser Resignation kalkulieren die Kirchenleitungen. Sie rechnen damit, dass die Proteste sich abschwächen und verschwinden. Ist der Leidensdruck noch nicht groß genug, um den Widerstand durch eine Vernetzung quer durch alle Landeskirchen, Gemeinschaftsverbände und auch Freikirchen zu organisieren? Es geht dabei doch vor allem um die Stärkung der Gemeinden.

Auf der Internetseite http://www.bekenntnisinitiative.de/ finden Sie die Beschlussvorlage für ein kirchliches Ortsgesetz, die Theologische Handreichung für Kirchenvorstände und andere hilfreiche Informationen.

Ulrich Parzany