Solide biblisch begründete Stellungnahme
Pfarrer Dirk Scheuermann hat als Vorsitzender des Westfälischen Gemeinschaftsverbandes bereits am 21. Februar 2015 zum Beschluss der Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen zur „Öffentlichen Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren“ vom 20. November 2014 Stellung genommen. Seine biblisch-theologisch soliden Begründungen werden vielen Christen, die in schmerzhaften Auseinandersetzungen stehen, eine Hilfe sein. Darum veröffentlichen wir den Text hier.
Der Beschluss lautet: „Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können öffentlich in einem Gottesdienst gesegnet werden. Voraussetzung für die Segnung ist, dass eine der zu segnenden Personen evangelisch ist. Die Segnung ist pfarramtlich zu dokumentieren. Eine Pfarrerin oder ein Pfarrer, die oder der aus Gewissensgründen eine solche Segnung nicht vornehmen kann, verweist das Paar an die Superintendentin oder den Superintendenten, die oder der für die Segnung sorgt. Die Kirchenleitung wird beauftragt, geeignetes Material zur Verfügung zu stellen.“
Dieser Beschluss steht im Widerspruch zur Orientierungshilfe der EKD „Mit Spannungen leben“ (EKD Text 57, 1996) Dort heißt es: „Die Segnung einer homosexuellen Partnerschaft kann nicht zugelassen werden. In Betracht kommt allein die Segnung von Menschen“(S.53) und weiter: „ in jedem Fall muss für alle Beteiligten erkennbar sein: Gesegnet wird nicht die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft als Form des Zusammenlebens, sondern gesegnet werden Menschen…“(S.54).
Es ist bemerkenswert, in welch kurzer Zeit in fast allen Gliedkirchen der EKD entgegen dieser Empfehlung die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in einem öffentlichen Gottesdienst ermöglicht wird. Wie lässt sich dieser Gesinnungswandel erklären? Gibt es neue exegetische Erkenntnisse, oder ist der öffentliche Druck einer Gesellschaft im Wandel so groß, dass sich eine „Volkskirche“ diesem Trend nicht entziehen kann und auch nicht will?
Der Synodale Michael Krause, Superintendent des Kirchenkreises Herford, benennt unter anderem in seiner Einführungsrede zwei Gründe, die dazu geführt haben, die Ermöglichung der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in einem öffentlichen Gottesdienst zu beschließen:
• Eine vertiefte Erkenntnis des biblischen Zeugnisses
• Zunehmende gesellschaftliche Akzeptanz homosexueller Beziehungen
Dass die Akzeptanz in der Gesellschaft gegenüber homosexuellen Beziehungen kaum in Frage gestellt wird, wird niemand bestreiten. Ob „im Hören auf die Schrift“ eine vertiefte Erkenntnis gewonnen wurde, mag eine subjektive Erfahrung sein. Wer wollte dem widersprechen? Doch wenn diese Erkenntnis zu einem Synodalbeschluss führt, der die ethischen Wertmaßstäbe, die 2000 Jahre in den christlichen Kirchen galten und die durch das Zeugnis der Heiligen Schrift des Alten und Neuen Testamentes geprägt waren, rasant als nicht mehr gültig definiert, dann muss sich diese subjektive Erkenntnis einer möglichst objektiven Auseinandersetzung stellen.
Dabei geht es vor allem um die Fragen:
• Mit welcher Begründung wurde in der Vergangenheit eine Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften abgelehnt?
• Mit welchen Argumenten wird diese Begründung als irrelevant bestimmt?
Die biblische Begründung der Ablehnung einer Segnung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
Im Heiligkeitsgesetz (3.Mose 17-26) finden sich folgende Aussagen zur Homosexualität:
„Bei einem Mann sollst du nicht liegen, wie man bei einer Frau liegt.“ (3.Mose 18,22) „Und wenn ein Mann bei einem Mann liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Gräuel ist, und sollen beide des Todes sterben; Blutschuld lastet auf ihnen“ (3.Mose 20,13) Das Heiligkeitsgesetz ist ein besonderer Textabschnitt im 3. Buch Mose.
Programmatisch für das Heiligkeitsgesetz sind die Verse: „Ihr sollt heilig sein, denn ich bin heilig, der Herr, euer Gott.“ (3.Mose 19,2) und „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst; ich bin der Herr.“ (3.Mose 19,18). Beide Aussagen sind wirkungsgeschichtlich von höchster Bedeutung und werden im Neuen Testament sowohl wortgetreu als auch sinngemäß aufgenommen.
Nicht alle Vorschriften des Heiligkeitsgesetzes behalten Gültigkeit für das Neue Testament und die neutestamentliche Gemeinde (z.B. die Opfervorschriften). Doch sollte es zu denken geben, dass die Aussagen über das Verbot homosexueller Verhaltensweisen im Neuen Testament aufgenommen und bestätigt werden.
Die grundlegende Stelle zu diesem Thema findet sich in Römer 1,26ff: „Darum hat sie Gott dahingegeben in schändliche Leidenschaften; denn ihre Frauen haben den natürlichen Verkehr vertauscht mit dem widernatürlichen; desgleichen haben auch die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau verlassen und sind in Begierde zueinander entbrannt und haben Mann mit Mann Schande getrieben und den Lohn ihrer Verirrung, wie es ja sein musste, an sich selbst empfangen. …“.
Die Unvereinbarkeit homosexueller Verhaltensweisen mit dem heiligen Willen Gottes wird durch die Wortwahl „schändliche Leidenschaften“, „wider die Natur“, „Schamlosigkeit“ (Schande), „Verirrung“, „tun, was nicht recht ist“ überdeutlich. Homosexuelles Verhalten wird eingereiht in einen „Lasterkatalog“, in dem es zu folgender Aufzählung kommt: „Ungerechtigkeit, Schlechtigkeit, Habgier, Bosheit, Neid, Mord, Hader…“.
In 1.Timotheus 1,9ff. findet sich eine Aufzählung, die an die Reihenfolge der zehn Gebote angelehnt ist und in der von „Männern, die mit Männern Geschlechtsverkehr haben“, die Rede ist und nicht, wie Luther fälschlicherweise übersetzt, von „Knabenschändern“.
Die dritte Stelle im Neuen Testament, auf die hinzuweisen ist, findet sich im 1.Korinther 6,9f.: „Wisst ihr nicht, dass keiner der Unrecht tut, das Reich Gottes erben wird? Irret euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch malakoi (Männer oder Jungen die beim Geschlechtsverkehr die passive Rolle einnehmen) noch arsenokoitai (Männer, die mit Männern schlafen) werden das Reich Gottes erben“. In diesem Zusammenhang spricht Paulus von dem Wunder der Veränderung des Verhaltens: der Sündenvergebung (reinwaschen) und der Heiligung. In der Gemeinde in Korinth haben Menschen diese Veränderung erlebt und in der Kraft des Heiligen Geistes ein neues geheiligtes Leben begonnen (1.Kor. 6,11).
Wir sehen: Im Neuen Testament werden die Aussagen aus dem Heiligkeitsgesetz aufgenommen und bestätigt. Das, was zu einem geheiligten Leben für das Volk des alten Bundes in Bezug auf Homosexualität galt, gilt auch dem Volk Gottes im Neuen Bund. In diesem Zusammenhang soll noch auf zwei besondere Aussagen hingewiesen werden: „Ihr aber seid das auserwählte Geschlecht, die königliche Priesterschaft, das heilige Volk, das Volk des Eigentums, dass ihr verkündigen sollt die Wohltaten dessen, der euch berufen hat von der Finsternis zu seinem wunderbaren Licht.“ (1.Petrus 2,9) Auf diese Aussage gründet sich die für den Protestantismus grundlegende Erkenntnis des „Priestertums aller Gläubigen“.
„Oder wisst ihr nicht, dass euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in euch ist und den ihr von Gott habt, und dass ihr nicht euch selbst gehört?“ (1.Korinther 6,19) Wer wollte die Nähe und innere Verbundenheit dieser Aussagen mit dem Heiligkeitsgesetz leugnen?!
In seiner bedeutenden Ethik: „Christsein in den Brennpunkten unserer Zeit“ (Bd. 4, S. 99-129) weist John Stott darauf hin, dass die Ablehnung homosexuellen Verhaltens im AT und NT dadurch ein besonderes Gewicht gewinnt, dass man sie auf dem Hintergrund der grundlegenden biblischen Aussagen zu Sexualität und Ehe sehen muss. In diesem Zusammenhang ist die Formulierung des Paulus „wider die Natur“ zu verstehen.
Ähnlich argumentiert Ronald J. Sider in seinem bemerkenswerten Artikel „Tragedy, Tradition, and Opportunity in the Homosexuality Debate“: „The primary biblical case against homosexual practice is not the few texts that explicitly mention it. Rather, it is the fact that again and again the Bible affirms the goodness and beauty of sexual intercourse – and everywhere, without exception, the norm is sexual intercourse between a man and a woman committed to each other for life.” (Aus Christianity Today, November 2014 / Vorabdruck eines Beitrages aus dem Buch von Ronald J. Sider und Ben Lowe, „Always Reforming: An Intergenerational Dialogue on the Future of American Christianity“)
John Stott und Ronald J. Sider nehmen unter anderem auf folgende bedeutsame Aussagen der Heiligen Schrift über die Ehe und die Verschiedenheit der Geschlechter Bezug: Als Mann und Frau hat Gott den Menschen geschaffen (1.Mose 1,27). In ihrer Verschiedenheit werden Mann und Frau ein Leib (1.Mose 2,24). Jesus zitiert diese Verse, wenn er sagt: „Habt ihr nicht gelesen, dass der Schöpfer am Anfang die Menschen als Mann und Frau erschuf, und dass er gesagt hat: Deshalb wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und sich mit seiner Frau verbinden, und die zwei werden ein Leib sein? Sie sind also nicht mehr zwei, sondern sie sind ein Leib. …“. (Matthäus 19,4-6)
Die Argumente, die die biblische Begründung einer Ablehnung der Segnung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft als irrelevant erweisen wollen.
Das Argument der Zeitbedingtheit
Es ist unbestritten, dass sich in der Heiligen Schrift Aussagen finden, die in eine spezielle Zeit und Situation hinein gesagt wurden. Doch sowohl die Aussagen über Sexualität und Ehe als auch die Ablehnung homosexuellen Verhaltens sind grundlegend formuliert. Sie haben für Menschen, die zum geheiligten Volk Gottes gehören, normativen Charakter. In der Gegenwart wie in der Vergangenheit beschreiben sie den Willen Gottes für seine Menschen in einer Umwelt, in der homosexuelles Verhalten toleriert und als gut bezeichnet wird. Es ist nicht zu übersehen, dass in den biblischen Aussagen Kulturkritik geübt wird.
Homosexuelles Verhalten und Liebesgebot
Bereits im Heiligkeitsgesetz stehen die Ablehnung homosexuellen Verhaltens und das Liebesgebot nebeneinander. Darin wurde offensichtlich kein Widerspruch gesehen. Ähnlich verhält es sich mit den Gerichtstexten und dem Liebesgebot Jesu in den Evangelien. Der Apostel Paulus kann scharf gegen homosexuelles Verhalten argumentieren und im gleichen Brief die schönsten und tiefsten Gedanken über die Liebe formulieren.
Wer mit dem „Liebesargument“ die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften begründen will, übersieht, dass Liebe und Wahrheit untrennbar zusammen gehören (1.Korinther 13,6). Die christliche Liebe verpflichtet dazu, dem Ansinnen einer Segnung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft seelsorgerlich einfühlsam und biblisch begründet entgegenzutreten.
Liebe und Treue in einer homosexuellen Beziehung
Ein Argument für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, lautet: Die biblischen Aussagen bezögen sich nicht auf eine in liebevoller Verantwortung gestalteten Beziehung. Diese Annahme ist weniger ein Argument als vielmehr eine spekulative Behauptung. Denn in der griechischen Kultur wurden neben dem Praktizieren der Homosexualität mit wechselnden Partnern auch verbindliche homosexuelle Beziehungen gelebt. (vgl. Sider: „…there are in fact examples in ancient literature of long term (even life-long) homosexual partnerships. A number of ancient figures, including Plato`s Aristophanes in the Symposium, also talk about a life-long same-sex orientation.”) Warum sollte Paulus diese nicht gekannt und im Blick gehabt haben? Doch Paulus thematisiert nicht die Art und Weise, in der eine gleichgeschlechtliche Beziehung gelebt wird. Seine Argumentation ist grundlegend.
Es stellt sich auch die Frage, ob die der Ehe innewohnenden Werte wie Liebe, Treue und Verbindlichkeit auf andere Lebensformen übertragbar sind. „Exklusiv aber sind diese Werte auf die Ehe als einem Bild der Treue Gottes zu seinem Volk bezogen. An dieser Stelle steht nicht weniger als die Geltung des biblischen Gottesbildes auf dem Spiel. Die Polarität der Geschlechter in der Ehe verweist auf den biblischen Gott, der in sich selbst als Beziehung zwischen Verschiedenen existiert.“ (Rolf Sons, Arbeitskreis „Gnadau Süd“. Überlegungen zum Umgang mit Homosexualität in der Gemeinde“. Unveröffentlicht)
Fazit:
Die biblisch begründete Ablehnung homosexuellen Verhaltens wird keinesfalls durch neuere Erkenntnisse außer Kraft gesetzt.
Der wohldurchdachte EKD Text „Mit Spannungen leben“ aus dem Jahre 1996 ist nach wie vor in seinen Aussagen und Empfehlungen hochaktuell: „Die Segnung einer homosexuellen Partnerschaft kann nicht zugelassen werden. In Betracht kommt allein die Segnung von Menschen.“
Es bleibt die Hoffnung, dass, so schnell wie es zum Synodenbeschluss der Segnung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gekommen ist, dieser Beschluss wieder rückgängig gemacht wird. Dies ist meine Hoffnung und mein Gebetsanliegen, denn die Kirche kann nicht segnen, was Gott als Sünde bezeichnet.
Es ist hochbedeutsam, dass nicht nur in der Katholischen Kirche und den Orthodoxen Kirchen die Segnung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften abgelehnt wird, sondern auch in den lebendigen, enorm dynamischen und wachsenden Kirchen in Asien, Afrika und Südamerika.
Dirk Scheuermann, Pfarrer, Vorsitzender des Westfälischen Gemeinschaftsverbandes
21. Februar 2015