Nachtrag zur Württembergischen Handreichung für Kirchengemeinderäte

Pfarrer Dr. Tobias Eißler (Vorsitzender des Arbeitskreises Württemberg des Netzwerks Bibel und Bekenntnis) schreibt folgenden Brief an die Empfänger der Handreichung „Was Gott nicht segnet, kann die Kirche nicht segnen“:

Sie finden hier den Text als Pdf:

Die aktualisierte Fassung der Handreichung finden Sie hier:


Liebe Empfängerinnen und Empfänger unserer Handreichung,

auf eine kritische Anfrage der Kirchenleitung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg hin stellen wir klar: Mit dieser Argumentationshilfe rufen wir keinen „status confessionis“ aus und zielen nicht darauf ab, eine Bekenntnissynode einzuberufen oder die Kirchenleitung zu ersetzen. Die Kirchenleitung, die Synode, die Verfassung, die Gesetze und Ordnungen der Landeskirche werden nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Der Arbeitskreis setzt sich für die Einheit der Kirche und der Weltchristenheit ein, die dort gegeben ist, wo getaufte Christen im Glauben das Wort Gottes der Heiligen Schrift hören, das Evangelium erkennen und nach der Weisung von Jesus und seinen Aposteln Gemeinde bauen und ihr Leben gestalten. Der Arbeitskreis legt Wert darauf, dass Pfarrer der
Landeskirche ihren Dienst gemäß ihres Ordinationsgelübdes tun.

Allerdings wird in Zweifel gezogen, dass die Ermöglichung des Segnungsgottesdienstes schriftgemäß, bekenntnisgemäß und verfassungsgemäß ist. Der Arbeitskreis fragt nach dem fehlenden großen Konsens (magnus consensus) der ganzen württembergischen Kirche, der für solch eine Neuerung notwendig ist (vgl. die Argumentation von Prof. de Wall beim Studientag der Synode).
Angesichts der im beschlossenen Gesetz formulierten gegensätzlichen Positionen möchte der Arbeitskreis die Position stärken, die dem bisherigen Verständnis zur Ehe folgt und die Segnung anderer Paare ablehnt. Diese Position entspricht nach unserer Überzeugung der Heiligen Schrift, dem Bekenntnis, der langen Tradition der württembergischen Kirche, dem großen Konsens der ökumenischen Weltchristenheit und der aktuellen Gottesdienstordnung der überwiegenden Mehrheit der Kirchengemeinden in Württemberg. Sie muss weiterhin, wie im Gesetz vorgesehen, anerkannt und gültig bleiben.

Damit Missverständnisse ausgeschlossen werden, fügen wir dieses Schreiben der Veröffentlichung der „Alternativen Handreichung“ hinzu und ändern die in Anlage 1 veröffentlichte „Mustervorlage“ so (S.62f), dass sie nicht als Infragestellung der gültigen Rechtsordnung in der Landeskirche verstanden werden kann.

Falls Sie Rückfragen haben, dürfen Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen und Segenswünschen – im Namen des württembergischen Arbeitskreises Bibel und Bekenntnis –
Pfr. Dr. Tobias Eißler, Ostfildern-Ruit