Vier offene Fragen zum offenen Brief des Tübinger Professoriums
In einem offenen Brief nehmen Tübinger Professoren Stellung zu der Handreichung des württembergischen Arbeitskreises des Netzwerks Bibel und Bekenntnis. Die Handreichung des Arbeitskreises („Was Gott nicht segnet, kann die Kirche nicht segnen“) bietet eine kritische Sicht auf den neuen Segnungsgottesdienst für gleichgeschlechtliche Paare, die in der langjährigen Diskussion immer vertreten worden ist. Sie hat im November 2017 in der Synode dazu geführt, dass mehr als ein Drittel der Delegierten eine entsprechende landesweite Agende ablehnte. Erst aufgrund der Einschränkung des neuen Gottesdienstes auf einzelne Kirchengemeinden, die sich dafür entscheiden, kam in der Synode im März 2019 eine Zweidrittel-Mehrheit für die Einführung des Gottesdienstes zustande. Das entsprechende Gesetz anerkennt, dass es zwei unterschiedliche, sich direkt widersprechende Positionen in der Landeskirche gibt. Die Handreichung der Landeskirche zu dem neuen Gottesdienst führt Argumente für beide Positionen auf. Der offene Brief der Tübinger Professoren lehnt die Position, die die neuen Segnungsgottesdienste kritisch sieht, ab. Er tut dies in einer sehr grundsätzlichen Weise, ohne auf einzelne Argumente der kritischen Handreichung einzugehen. Der Zeitpunkt und die Form der Äußerung des Professoriums wirft Fragen auf.
1. Wenn die Position, die die neuen Segnungsgottesdienste ablehnt, unhaltbar ist, wie kann die Gesetzgebung der Landeskirche die Haltung der Mehrheit der Kirchengemeinden dulden, die die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ablehnen? Wäre es nicht ratsam gewesen, die Unhaltbarkeit der ablehnenden Position in dem langjährigen Gesprächsprozess aufzuzeigen?
2. Wenn die Position, die die neuen Segnungsgottesdienste ablehnt, Homosexuelle diskriminiert, wie kann sie offiziell respektiert werden? Wenn die streng theologischen Definitionen von Sünde in Rö 1,26-32 zum Teil als diskriminierend abgelehnt werden müssen, wer entscheidet dann aufgrund welcher Kriterien, was heute tatsächlich als „Sünde“ und was als „Diskriminierung“ aufzufassen ist? Das Professorium? Die Synode? Die Mehrheit?
3. Wie kann die Bezugnahme auf die Bekenntnisschriften, speziell auf das Ehebüchlein Luthers, als Vorordnung des Bekenntnisses vor die Schrift kritisiert werden, wenn Luther auch dort nichts anderes tut, als die Schrift einer falschen Tradition kritisch überzuordnen? „[…] die Heilige Schrift [ist] auf allen Universitäten ganz und gar vernachlässigt worden (sacras literas passim in universalibus studiis fuisse neglectas penitus), wiewohl sie sich rühmen, die Schrift (scripturas) in gewissenhafterer Weise zu verstehen durch menschlichen Verstand, der von anderen herzugebracht wird, als durch ihren [der Schrift] eigenen.“ (WA 2, 184; Übers. Walch 18, 723) „[…] ich will nicht die Schrift nach dem Urteil eines menschlichen Tages (non iudice humano die scripturam), sondern nach dem Urteile der Schrift die Schriften, Aussprüche und Taten aller Menschen verstehen (sed scriptura iudice omnium hominum scripta, dicta, facta intelligere).“ (WA 2, 183; Übers. Walch 18, 723)
4. Was bedeutet es für die ökumenische Weltchristenheit, in der die katholische Kirche, die orthodoxen Kirchen und eine Mehrheit von evangelischen Kirchen und großen Freikirchen in Verbundenheit mit Israel und seiner schrift-treuen, jüdischen Theologie die Praktizierung der Homosexualität seit dem ersten Jahrhundert bis heute selbstverständlich immer und überall als Sünde und unsittliche Verfehlung verstanden haben, wenn diese Position mit einem quasi exkommunizierendem Urteil bedacht wird?
Pfarrer Dr. Tobias Eißler, 29. April 2020, Vorsitzender des württembergischen Arbeitskreises des Netzwerks Bibel und Bekenntnis